Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat der Arbeitgeber die Pflicht, für seine, unter dem Mindestlohn fallende Mitarbeiter, einen Mindestlohn-Nachweis zu erbringen. Diese Mitarbeiter müssen innerhalb von sieben Tagen alle ihre Zeiten erfasst haben und dürfen nachträglich keine Korrektur mehr vornehmen. Für die transparente und gesetzeskonforme Nachweismöglichkeit bei Betriebsprüfungen bietet AEONOS ein PDF zum Download an, welches für den Zoll angefertigt wird. Die Datei enthält die Arbeitszeit und -dauer, Gesamtpausenzeit, Sollarbeitsstunden, geleistete Stunden und das Zeitsaldo je Arbeitstag. Das revisionssichere Online-Archiv enthält zur Absicherung alle Mindestlohnnachweise seit Vertragsbeginn.