Mitarbeiter, die dem Mindestlohngesetz unterliegen, können keine in der Vergangenheit liegende Zeitbuchungen anlegen oder ändern (Mehr als 7 Tage in der Vergangenheit). AEONOS prüft täglich, ob Mitarbeiter eine Buchung vergessen haben und berücksichtigt dabei das Arbeitszeitmodell. Vor einer Verletzung der Aufzeichnungspflicht informiert das Nachrichtensystem Vorgesetzte und Mitarbeiter rechtzeitig. Die Mindestlohn-Nachweise werden automatisch für den Zoll generiert und stehen zum Download zur Verfügung.