Bei Aktivierung der automatischen Pausenregelung werden Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz (§4 ArbZG) gebucht. Demnach werden nach sechs Arbeitsstunden automatisch die gesetzlich vorgeschriebenen 30 Minuten Pause abgezogen, sofern diese Mindestruhezeit nicht zuvor eingehalten worden ist. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden werden nach 9 Stunden zusätzlich 15 Minuten Pause abgezogen.Explizite Buchungen von Pausen und implizite Pausen durch Lücken zwischen zwei Buchungen werden ebenso wie die Arbeitszeitmodelle und der Feiertagskalender bei der Berechnung berücksichtigt.