Ihre Kasse kennt jeden Cappuccino. Der Zoll fragt nach jeder Stunde.

Samstagabend, volles Haus. Zwei Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen am Tresen. Sie wollen die Arbeitszeitaufzeichnungen sehen. Für alle Mitarbeiter. Auch für die Aushilfe, die nur am Wochenende spült. Ihre Kasse weiß genau, wie viele Cappuccini heute verkauft wurden. Aber weiß sie auch, wer wann gearbeitet hat?

Rund 2.500 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen betrafen 2025 das Gast- und Hotelgewerbe.

Die Zahlen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat 2025 rund 25.800 Arbeitgeber überprüft und dabei mehr als 52.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Über 6.000 davon betrafen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, rund 2.500 entfielen auf das Gast- und Hotelgewerbe. Das Gaststättengewerbe gehört also zu den Branchen, in denen der Zoll regelmäßig bundesweite Schwerpunktprüfungen durchführt. (Tagesspiegel, 15.02.2026).

Vergleich: Kassenbon mit Bedienerzeiten neben einem Arbeitszeitnachweis mit Lücken bei Küche und Reinigung.

Was Ihre Kasse kann

Viele Gastro-Kassen bieten eine Zeiterfassung. Mitarbeiter stempeln sich per PIN, Karte oder QR-Code am Kassengerät ein und aus. Bei manchen Systemen ist das ein kostenpflichtiges Zusatzmodul. Bei anderen entspricht die Arbeitszeit schlicht der Anmeldung an der Kasse. Für ein kleines Team, das vollständig an der Kasse arbeitet, kann das genügen.

Wo die Kasse aufhört

Anmeldung ist nicht immer Arbeitsbeginn. Die Kasse ordnet Umsätze einem Bediener zu. Ob die Anmeldezeit der Arbeitszeit entspricht, hängt davon ab, wann sich jemand anmeldet und ob er sich wieder abmeldet. Vorbereitung vor Öffnung, Reinigung nach Kassenschluss, vergessenes Abmelden… Lücken entstehen schnell.

Nicht jeder steht an der Kasse. Küche, Spüle, Reinigung. Wer keinen Kassenzugang hat, braucht einen eigenen Erfassungsweg. Und der muss genauso sauber dokumentiert sein.

Der Nachweis zählt, nicht die Stempelung. Das Gaststättengewerbe gehört zu den Branchen nach § 2a SchwarzArbG. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind deshalb grundsätzlich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeitsleistung aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 MiLoG). Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro oder mehr geahndet werden (§ 21 MiLoG). Die entscheidenden Fragen bei einer Prüfung: Sind die Arbeitszeitnachweise  vollständig? Wer hat wann was nachträglich geändert? Und liegen die Nachweise sofort vor?

Das Arbeitszeitgesetz rechnet mit. Höchstens zehn Stunden am Tag (§ 3 ArbZG), Pausen nach § 4 ArbZG, Ruhezeiten nach § 5 ArbZG. Eine Stempelfunktion speichert Zeiten. Ob diese Zeiten zulässig waren, prüft sie nicht automatisch. Die Reports von AEONOS helfen, Gesetzesverletzungen schnell zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern.

Aushilfen brauchen ein Zeitkonto. Bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro und einer Minijob-Grenze von 603 Euro bleiben rund 43 Stunden im Monat. Wer das nicht laufend im Blick hat, gefährdet den Minijob-Status.

Die Kasse wechselt, die Aufbewahrungspflicht bleibt. Kassensysteme werden getauscht. Arbeitszeitnachweise müssen zwei Jahre verfügbar sein. Liegen sie im Backoffice des alten Anbieters, wird die nächste Prüfung zur umständlichen Suche.

Arbeitsteilung statt Konkurrenz

Die Kasse bleibt. Sie kennt Ihren Umsatz pro Stunde. Eine Zeitwirtschaft kennt Ihre Personalstunden pro (Zeit)Stunde. Zusammen ergibt das Ihre Personalkosten im Verhältnis zum Umsatz. Die Tagesübersicht in AEONOS Husky zeigt Ihnen die geleisteten Arbeitsstunden je Stunde und Standort. Zusammen mit Ihren Kassenumsätzen sehen Sie, wo Personal überhängt.“

Konsequenzen für Ihre digitale Zeiterfassung

Prüfen Sie Ihre aktuelle Lösung anhand von fünf Fragen:

  1. Erfasst sie alle Mitarbeiter, auch ohne Kassenzugang?
  2. Sind Änderungen einer Zeitbuchung nach Ablauf der 7-Tage-Frist gesperrt oder erkennbar gekennzeichnet?
  3. Erzeugt Ihr System Mindestlohn-Nachweise, die Sie bei einer Prüfung sofort herunterladen können?
  4. Weist es Verstöße gegen Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten aus?
  5. Führt es Zeitkonten, auch für Aushilfen und Stundenlöhner?

Lautet eine Antwort „Nein“, fehlt Ihnen ein Baustein.

AEONOS Husky schließt diese Lücken, ohne Ihre Kasse zu ersetzen:

  • Buchung dort, wo gearbeitet wird: am Terminal in Küche oder Service, per App oder im Browser. Unabhängig von Ihrer Kassensoftware. Die App speichert Buchungen auch ohne Internetverbindung zwischen.
  • 7-Tage-Frist im System: Mitarbeiter, die dem Mindestlohngesetz unterliegen, können keine Buchungen anlegen oder ändern, die mehr als sieben Tage zurückliegen. Spätere Korrekturen durch die Personalverwaltung sind im Stundenzettel hervorgehoben.
  • Mindestlohn-Nachweise auf Knopfdruck: je Mitarbeiter und Monat, jede Nacht automatisch als PDF erzeugt und im Online-Archiv verfügbar.
  • Arbeitszeitgesetz im Blick: Reports zu Überschreitungen der Höchstarbeitszeit, fehlenden Pausen und Ruhezeiten. Dazu eine automatische Pausenregelung nach § 4 ArbZG.
  • Zeitkonten für Aushilfen und Minijobber: eigene Arbeitszeitmodelle mit stundenweiser Bezahlung, Zeitkonten, automatische Urlaubsberechnung für Teilzeitkräfte und Aushilfen, Feiertage nach der 13-Wochen-Regel.

Details zu allen Funktionen finden Sie auf der Produktseite und auf unserer Preisübersicht.

AEONOS Husky kostet ab 3,92 € pro Mitarbeiter und Monat (zzgl. MwSt.), ohne Mindestlaufzeit. Für Betriebe mit festen Arbeitszeiten und ohne Aushilfen genügt AEONOS Fox ab 1,95 €.


Quellen: Generalzolldirektion, Jahresbilanz FKS 2025 · Tagesspiegel, 15.02.2026 · § 17 MiLoG · § 16 ArbZG. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.