WhatsApp nicht DSGVO-konform

Mitarbeiter aufklären bevor es zu spät ist!

 

WhatsApp darf auf alle Kontakte zugreifen, welche auf dem Smartphone gespeichert sind – auch auf Kontakte, die den Messenger gar nicht haben.

Durch die Datenübertragung von Kundendaten an WhatsApp handle es sich „ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung um einen Datenschutzverstoß“, wie die Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Schleswig-Holstein Marit Hansen der „Welt“ erklärt hat.

 

Handwerk insbesondere betroffen

 

In einigen Branchen, wie im Handwerk und auf dem Bau, werden über die App besonders mit Kunden und Kollegen kommuniziert, sowie Bilder ausgetauscht.

Kunden schicken den Handwerkern zum Beispiel Fotos aus ihren Wohnungen zu. Für diese Dateiübertragung an WhatsApp hat der Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt, so der ZDH-Datenschutzexperte Markus Pfeifer (Welt). Wird WhatsApp weiterhin auf Firmen-Smartphones mit personenbezogenen Daten genutzt, wird so gegen die DSGVO verstoßen. Mitarbeiter sollten also auch unbedingt zu diesem Thema sensibilisiert werden.

 

WhatsApp teilt Nutzerdaten

 

Die DSGVO hat das bisherige Verbot für den Datenaustausch der Nutzerdaten mit dem Mutterkonzern Facebook übrigens aufgehoben. Laut Facebook gelten durch die neue Verordnung nun nur noch die Anordnungen aus Irland, wo sie ihren Hauptsitz haben.

Wenigstens hat WhatsApp eine gute Begründung für den Datenaustausch: „(… ) damit Facebook Services wie Tools und Analysen für WhatsApp bereitstellt und dabei hilft, einen Missbrauch auf unseren Diensten zu bekämpfen.“ Aha.

Die Nutzer können natürlich gegen der Weitergabe widersprechen, jedoch kann der Widerspruch abgelehnt werden. Da hilft also nur noch eine Löschung des Accounts.

 

Alternativen zu WhatsApp

 

Im Grunde genommen sollte der Verzicht auf die Nutzung des Messengers für Arbeitszwecke gar kein Problem darstellen. Denn andere Diensten bieten gleiche oder ähnliche Funktionen an, die ohne Risiko eingesetzt werden können.

So gibt es beispielsweise Lösungen für Zeiterfassung am Markt, welche eine Chatmöglichkeit zwischen den Mitarbeitern und den Vorgesetzten verfügen oder die Versendung von Fotos ermöglichen sowie Messenger wie Threema, welche ihrer eigenen Angaben nach DSGVO-konform sind. Fotos können auch klassisch an eine E-Mail Adresse verschickt werden, was für den Kunden unwesentlich mehr Aufwand bedeutet, im Vergleich zu der Versendung über WhatsApp aber nicht gegen die DSGVO verstoßt.

Vor allem empfiehlt sich die Abwicklung über die eingesetzte Zeiterfassungslösung. Denn eine parallele Sicherung der Kommunikation und Status-Fotos auf dem gleichen Kanal, passt nicht nur thematisch hervorragend zusammen: Auf diese Weise wird der gesamte Arbeitsprozess protokolliert und erleichtert so im Anschluss die Rechnungserstellung und Prozessoptimierung.