Arbeitszeitreform 2026: Sind Sie vorbereitet?

Die Pläne der Regierung

Der neue Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes soll Unternehmen mehr Flexibilität durch eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit ermöglichen. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums gilt diese Möglichkeit jedoch vor allem für tarifgebundene Unternehmen oder Betriebe mit entsprechenden Vereinbarungen. Arbeitgeberverbände und Mittelständler kritisieren deshalb, dass viele Unternehmen von den neuen Freiheiten ausgeschlossen bleiben könnten. Sie warnen vor Nachteilen für Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftesicherung und den Wirtschaftsstandort Deutschland. (Quelle: Markt und Mittelstand, 19.06.2026, → Zum Artikel)

Berlin streitet, der Mittelstand wartet – und läuft dabei in eine Falle. Denn die Pflicht zur Zeiterfassung gilt bereits heute, unabhängig davon, ob das Gesetz in dieser Form kommt oder nicht.

Konsequenzen für Ihre Zeiterfassungs-Software

Der Referentenentwurf enthält zwei Pflichten, die direkt Ihre Software betreffen:

  1. Elektronische Zeiterfassung wird Pflicht. Papier- und Excel-Listen reichen künftig nicht mehr. Ihre Software muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch und manipulationssicher erfassen. AEONOS erfüllt diese Anforderung.
  2. Wochenstundenmodell erfordert flexible Arbeitszeitmodelle. Wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit kommt, müssen Arbeitszeitmodelle wochenweise saldieren. AEONOS unterstützt bereits Gleitzeitmodelle mit konfigurierbaren Zeitkorridoren und wöchentlicher Betrachtung (weitere Infos).

Was Sie jetzt tun sollten: Der Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet. Die Pflicht zur Zeiterfassung gilt jedoch bereits heute (EuGH 2019 und BAG 2022). Warten ist kein rechtssicherer Zustand.

Testen Sie kostenlos die flexiblen Arbeitszeitmodelle von AEONOS Husky, und warten Sie entspannt auf die nächste Reform…